Sie brauchen Unterstützung im Erbrecht? Hier sind Sie richtig!


Das Erbrecht ist ein höchst komplexer Bereich. Er umfasst sowohl die Beratung und Vertretung in Erbfällen, als auch die gewissenhafte Vorsorgeplanung. Daher bedarf es dort eines Partners, der Ihnen bei allen Fragen mit Erfahrung und Fachwissen zur Seite steht.

 

Was ich Ihnen biete? - Kompetenz, Transparenz und Vertrauen.


Als Anwältin mit besonderer Expertise im Erbrecht unterstütze ich Sie im gesamten Bundesgebiet und international.
ERBRECHTLICHE KOMPETENZ
  • Ich habe den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung im Erbrecht erfolgreich abgeschlossen, und zwar bereits im Jahr 2015.
  • Von der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT e.V.) wurde mir im Jahr 2017 der Titel "Zertifizierte Testamentsvollstreckerin" verliehen. Dies belegt besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet, um Ihren letzten Willen durch eine Testamentsvollstreckung sicherstellen zu können. Alle drei Jahre erfolgt eine Rezertifizierung, die nur bei entsprechender Fortbildung auf dem Gebiet erfolgreich ist.
  • Im Jahr 2021 wurde mir vom Zentrum für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim (zentUma e.V.) der Titel "Zertifizierte Unternehmensnachfolgeberaterin" verliehen. Er weist nach, dass ich Unternehmensinhabern erfolgreich Wege zur Sicherung ihres Vermögens über den Tod hinaus aufzeigen kann.
  • Seit 2015 habe ich jährlich weit mehr als 15 Fortbildungsstunden im Erbrecht absolviert.

TRANSPARENZ

  • Ihr Fall wird intensiv und mit der gebotenen Arbeitsweise von mir persönlich betreut.
  • Ich bin für Sie ansprechbar, damit Sie Ihre Fragen gut beantwortet wissen.
  • Ich vermittle Ihnen maximale Kostentranparenz, damit Sie wissen, womit Sie rechnen müssen und ich Ihr Mandat wirtschaftlich betreuen kann. Hochspezialisierte Tätigkeiten verursachen Gebühren. Kostenlose Beratungen oder gar Vertretungen halte ich für unseriös - Anwälte leben von ihrem Können - und biete diese daher nicht an. Fragen zu potenziellen Kosten beantworte ich Ihnen jederzeit gern.
  • Sie als Mandant bzw. Mandantin stehen im Mittelpunkt meiner Tätigkeit. Die erfolgreiche Lösung Ihres Falles ist mein Ansporn.

VERTRAUEN

  • Verschwiegenheit und das Vertrauensverhältnis zu meinen Mandanten steht für mich an erster Stelle, gerade auf dem sensiblen Gebiet des Erbrechts. Aus diesem Grund vertrete ich niemals eine gesamte Erbengemeinschaft, sondern nur einzelne Miterben. Dadurch vermeide ich potenzielle Interessenkollisionen, durch die ich mich gezwungen sähe, unser Mandat niederzulegen.
  • Ihre Zufriedenheit ist mein Antrieb. Lassen Sie sich von den Bewertungen meiner Arbeit durch ehemalige Mandanten überzeugen.

Ganz gleich, ob es um die Geltendmachung Ihres Pflichtteils, die Erstellung einer letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag o.ä.), Fragen zu Ehegattentestamenten, Erbauseinandersetzungen, die Vertretung der Erbengemeinschaft, die Durchsetzung Ihres letzten Willens durch ein Handeln als Testamentsvollstreckerin oder sogar um grenzübergreifende Fragen erbrechtlicher Natur geht: Ich stehe Ihnen bei allen Problemen zum Erbrecht zur Verfügung und freue mich auf Ihre Anfrage!