Jede anwaltliche Beratung bzw. Vertretung ist kostenpflichtig. Ich arbeite ausschließlich auf der Grundlage von Vergütungsvereinbarungen, die sich danach richten, ob eine reine Beratung oder eine Vertretung gewünscht ist. Es ist für mich selbstverständlich, Ihnen die Klauseln jeder Vereinbarung zu erläutern, sofern Unklarheiten auftauchen sollten.
Nur dadurch kann ich als hochspezialisierte Dienstleisterin im Erbrecht anwaltliche Leistungen anbieten, die es mir ermöglichen, mich mit der nötigen Zeit Ihrem Fall zu widmen, und zwar auch bei oft zeitintensiven Beratungen.
Um meinen anwaltlichen Service in hervorragender Qualität anbieten zu können, ohne mich wirtschaftlich zu ruinieren, muss ich sowohl effektiv als auch kostendeckend arbeiten. Dies ist durch die gesetzlichen Gebühren nicht sichergestellt, vor allem im außergerichtlichen Bereich, denn der Zeitaufwand für den Anwalt kann z.B. bei der Erstellung von Testamenten erheblich sein. Gleiches gilt für umfangreiche, rechtlich komplexe Mandate, in denen viele außergerichtliche oder gerichtliche Termine wahrgenommen werden müssen oder umfangreicher Schriftverkehr zu bearbeiten ist. Auch ist am Anfang eines Mandats so gut wie nie vorherzusagen, welcher Aufwand daraus entstehen wird (außer man verfügt über hellseherische Fähigkeiten). Dieser Aufwand wird durch die Honorarvereinbarung aufgefangen. Durch das von mir geführte Zeitkonto zum Mandat werden meine Leistungen für Sie nicht nur transparenter, sondern auch planbarer.
KOSTEN FÜR BERATUNGEN
KOSTEN FÜR VERTRETUNGEN
KOSTEN FÜR DIE ERSTELLUNG VON TESTAMENTEN
Meine Kanzlei steht für Transparenz und Vertrauen.
Bei sämtlichen Fragen zu Kostenaspekten meiner anwaltlicher Leistungen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!