Betreuung im Erbrecht - in Berlin, bundesweit und international
Mein Beratungsspektrum umfasst das gesamte Erbrecht einschließlich der Unternehmensnachfolge. Die Schwerpunkte meiner Beratung und Vertretung in der täglichen
Rechtspraxis sind vor allem folgende (Aufzählung nicht abschließend):
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Erstellung und Prüfung letztwilliger Verfügungen, so vor allem von Testamenten
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Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
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Beratung und Vertretung von Erbengemeinschaften
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Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich (nebst gütlicher Einigung)
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Vertretung im Erbscheins- und Erbenfeststellungsverfahren
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Beratung zur Annahme und Ausschlagung von Erbschaften
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Vertretung in gerichtlichen Erbauseinandersetzungen (z.B. Teilungsklage)
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Beratungen zur Regelung der Nachfolge bei Unternehmen aller Art (Einzelunternehmen, Kapital- und
Personengesellschaften)
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Klärung von Fragen zu gesellschaftsrechtlichen Regelungen und Verzahnung von Erb- und Gesellschaftsrecht für die Gestaltung
einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge
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Beratung und Vertretung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung (Sicherstellung der Umsetzung des letzten Willens auch nach dem Tod)
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Überprüfung der Tätigkeiten ernannter Testamentsvollstrecker
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Beratung und Vertretung eingesetzter Testamentsvollstrecker
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Tätigkeit als Testamentsvollstreckerin, sofern von den Mandanten bestimmt oder von Nachlassgerichten gewünscht
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Übernahme von Nachlasspflegschaften (Sicherung und Verwaltung von Vermögen bei unbekannten Erben)
Im internationalen Bereich unterstütze ich Sie vor allem durch:
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meine Fähigkeiten auf dem Gebiet der englischen Sprache (near-native competency, Stufe C2 des Europäischen
Referenzrahmens)
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besondere Kenntnisse der Rechtssysteme von Schottland und England
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Beratung und Vertretung bei internationalen erbrechtlichen Regelungen und Fragestellungen mit Bezug zu Schottland und
England