Betreuung im Erbrecht - in Berlin, bundesweit und international


Mein Beratungsspektrum umfasst das gesamte Erbrecht einschließlich der Unternehmensnachfolge. Die Schwerpunkte meiner Beratung und Vertretung in der täglichen Rechtspraxis sind vor allem folgende (Aufzählung nicht abschließend):

 

  • Erstellung und Prüfung letztwilliger Verfügungen, so vor allem von Testamenten
  • Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Beratung und Vertretung von Erbengemeinschaften
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich (nebst gütlicher Einigung)
  • Vertretung im Erbscheins- und Erbenfeststellungsverfahren
  • Beratung zur Annahme und Ausschlagung von Erbschaften
  • Vertretung in gerichtlichen Erbauseinandersetzungen (z.B. Teilungsklage)
  • Beratungen zur Regelung der Nachfolge bei Unternehmen aller Art (Einzelunternehmen, Kapital- und Personengesellschaften)
  • Klärung von Fragen zu gesellschaftsrechtlichen Regelungen und Verzahnung von Erb- und Gesellschaftsrecht für die Gestaltung einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge
  • Beratung und Vertretung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung (Sicherstellung der Umsetzung des letzten Willens auch nach dem Tod)
  • Überprüfung der Tätigkeiten ernannter Testamentsvollstrecker
  • Beratung und Vertretung eingesetzter Testamentsvollstrecker
  • Tätigkeit als Testamentsvollstreckerin, sofern von den Mandanten bestimmt oder von Nachlassgerichten gewünscht
  • Übernahme von Nachlasspflegschaften (Sicherung und Verwaltung von Vermögen bei unbekannten Erben)

 

Im internationalen Bereich unterstütze ich Sie vor allem durch:

  • meine Fähigkeiten auf dem Gebiet der englischen Sprache (near-native competency, Stufe C2 des Europäischen Referenzrahmens)
  • besondere Kenntnisse der Rechtssysteme von Schottland und England
  • Beratung und Vertretung bei internationalen erbrechtlichen Regelungen und Fragestellungen mit Bezug zu Schottland und England